Haben Sie Lust auf ein positives, glückliches Morgen? Dann fangen Sie jetzt damit an! Wie? Lesen Sie weiter ... : -)
 

Kontakt
Elvira Stein
Fallstr. 26/EG
81369 München

E-Mail: praxis(at)elvirastein.de
Telefon: +49 172 81 888 25

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elvira Stein
Fallstr. 26/EG
81369 München

Telefon: +49 172 81 888 25
E-Mail: praxis(at)elvirastein.de

§1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Coaching- und Seminar-Veranstalterin nach diesem Vertrag mit ihrer/ihrem Vertragspartnerin/Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmerin/Teilnehmer“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden der/dem Teilnehmerin/Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Veranstalterin absenden.

§2 Vertrag
2.1 Vertragspartnerin
Der Seminar- und Einzelcoachingvertragvertrag kommt  mit Heilpraktikerin (eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) Elvira Stein Fallstr. 26 in 81369 München zu Stande.

2.2 Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin bietet Seminare und Coaching an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Veranstalterin unter anderem in ihren Praxisräumen und ihrer Webseite bekannt gegeben.

2.3 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Seminarteilnahme an einem Stressbewältigungskurs, Achtsamkeits- und Genusstrainings, Mentalprogramm für Therapeuten oder Coachings/Einzelstunden. Ein Kurs findet ab zehn Anmeldungen statt. Die maximale Gruppengröße beträgt in den Seminaren achtzehn Teilnehmerinnen/Teilnehmer.

2.4 Kundendienstzeiten
Ich bin erreichbar für Reklamationen, Beanstandungen, Fragen und Hinweise unter:

Telefon: +49 172 81 888 25; Email: praxis(at)elvirastein.de.

2.5  Widerruf des Vertrages
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, oder per elektronische Post.

3.2 Jede Teilnehmerin/Teilnehmer erhält nach Eingang ihrer/seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.

3.4 Die Veranstalterin behält sich vor, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.5 Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und der Teilnehmerin/Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 4 Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der Veranstalterin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Teilnehmerin/derTeilnehmer kann per Überweisung, SEPA-Lastschrift oder bar ihrer/seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.3 Gebühren für Seminare sind spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn nach dem aktuellen Terminplan der Veranstalterin fällig. Zahlungen für Einzelcoachingunterricht und Firmenkurse sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Veranstalterin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin/des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Sämtliche Leistungen der Veranstalterin verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

§ 5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Veranstalterin und der Teilnehmerin/demTeilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch eine Teilnehmerin/einenTeilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Teilnehmerin/Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

§ 6 Rücktritt und Umbuchung
Für Seminare, Workshops und Kurse muss die Stornierung schriftlich erfolgen. Die Höhe der Stornierungsgebühr hängt vom Zeitpunkt ab:
1. Ab Anmeldung gilt für eine Stornierung eine Stornierungsgebühr von 40 €.
2. Ab eine Woche vor Beginn der Veranstaltung erhöht sich diese auf 80% der Teilnahmegebühr.
3. Danach ist die komplette Teilnahmegebühr nicht mehr erstattungsfähig.
4. Nach Beginn der Veranstaltung ist keine Stornierung mehr möglich.
Sofern eine Umbuchung möglich ist, kann diese gegen eine Gebühr von 40 € pro Person durchgeführt werden. Eine Umbuchung liegt nur dann vor, wenn mit dem Umbuchungswunsch gleichzeitig der neue Teilnahmetermin vertraglich festgelegt wird, ansonsten handelt es sich um eine Stornierung. Eine Umbuchung ist nur in Rücksprache mit der Veranstalterin möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Bei Einzelunterricht und Coachings ist eine mündliche Terminänderung  bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach behält sich die Veranstalterin vor, das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu berechnen.

§ 7 Allgemeine Teilnahmebedingungen
7.1 Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn sie/er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn sie/er sich in erheblichem Maße entgegen die Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Veranstalterin vor, die Teilnehmerin/den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der Teilnehmerin/dem Teilnehmer unbenommen.

7.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

7.3 Die Teilnehmerin/derTeilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, die Teilnehmerin/den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

7.4 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter der Veranstalterin über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit die entsprechende Teilnehmerin/der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

7.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Veranstalterin berechtigt, die betreffende Teilnehmerin/den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der Teilnehmerin/demTeilnehmer unbenommen.

7.6 Veranstaltungen und Seminare sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer nur im Rahmen ihrer/seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht
Die Veranstalterin verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung oder eines Einzelcoachings und auch nach deren Beendigung, über allepersönlichen. Sowie  Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Teilnehmerin/desTeilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

§ 9 Haftung und Verantwortung
9.1 Die Teilnahme beim Seminar oder Einzelcoaching erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder persönliche Einsatz des vermittelten Lehrstoffs, der Werkzeuge und Arbeitsmethoden während und nach der Veranstaltung oder des Einzelcoachings erfolgt ausschließlich in Eigenverantwortung. Für Veränderungen im persönlichen Leben oder Umfeld übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

9.2 Die Ausbildungen/Seminare beinhalten das Ziel, die Teilnehmer über natürliche Vorgänge aufzuklären und gelten als generelle Information für bewusstseinserweiternde Möglichkeiten.. Für mögliche Veränderungen der aktuellen Lebenssituation trägt die Veranstalterin keine Verantwortung.

9.3 Im Rahmen der Veranstaltungen ist es nicht erlaubt, Bilder, Videoaufzeichnungen oder Tonaufzeichnungen zu machen.

9.4 Vor einzelnen Veranstaltungen ist eine schriftliche Erklärung zu den oben genannten Punkten a) bis d) abzugeben.

9.5 Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.

9.6 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§10 Datenschutz
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer am Seminar oder die Klientin/der Klient hat die Datenspeicherung und Verwendung gemäß der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

§11 Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache ist deutsch.

§12 Gerichtsstand (nur für gewerbliche Teilnehmer): München

Stand 15.07.2019